"Dienstweihnachtsbäume sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Weihnachtsbäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden."
Aufstellen von Weihnachtsbäumen:
Dienstweichnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittlebaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, daß:
Behandeln der Beleuchtung: Die DwBms sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Dienststellenleiters zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtung, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffes mit Flammenwirkung beruht, (sog. Kerzen), dürfen nur Verwendung finden, wenn:
Aufführungen von Krippenspielen und Absingen von Weihnachtsliedern:
In Dienststellen mit ausreichend Personal können Krippenspiele unter Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen. Zur Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen notwendig:
Zum Absingen von Weihnachtslieder stellen sie die Bediensteten unter Anleitung eines Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgraden geordnet um den DwBm auf. Eventuell vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch einen Vorgesetzten in Gestalt eines Weihnachtsmannens an die Untergebenen verteilt werden. Zwar ist bei einer solchen Gelegenheit das Besprechen unerledigter Verfügungen aus dem zu Ende gehenden Rechnungsjahr nicht unbedingt gefordert, jedoch scheint es angebracht, die allgemeine Anwesenheit des Dienstpersonals auch für Dienstgeschäfte zu nutzen.
Wir bitten vorgenannte Richtlinien in geeigneter Weise in Ihrem Zuständigkeitsbereich bekanntzugeben.